AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Mitteilungen sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach unserer vorherigen Zustimmung zulässig. Gibt der
Auftraggeber diese ohne Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision zu zahlen, falls der
Dritte den Auftrag abschließt.
Für unrichtige Angaben haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Auftraggeber Kaufmann,
verjähren dessen Schadenersatzansprüche in drei Jahren von deren Entstehung an, spätestens
jedoch drei Jahre nach Beendigung des Auftrages. Die entgeltliche Tätigkeit - auch für den anderen
Teil - ist ausdrücklich erlaubt.
Das Unternehmen AckerImmobilien ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrages
einzuschalten.
Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages wird die Provision fällig und zahlbar.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 % über dem
Basiszinssatz, mindestens jedoch 6 %, zu zahlen, es sei denn, aus einem anderen Rechtsgrund können
höhere Zinsen verlangt werden. Ist ein Verbraucher nicht beteiligt, beträgt der Zinssatz mindestens 8
% über dem Basiszinssatz.
Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort des Angebotes übliche Provision. Die
Höhe der Provision errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftswert der
nachgewiesenen oder vermittelten Verträge.

Sie beträgt bei Grundstücksverträgen mindestens 7,14% inkl. Mwst.
Die Provisionsabrechnung erfolgt auf der Grundlage des nachgewiesenen oder vermittelten
Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebotes. Ist
dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertragsangelegenheit bereits bekannt, hat er dies
unverzüglich dem Unternehmen AckerImmobilien mitzuteilen und zu beweisen. Der Auftraggeber ist
ferner verpflichtet, mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam
und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist.
Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsabschluss vorzulegen. Das Unternehmen AckerImmobilien
ist zu diesem Zwecke berechtigt, die erforderlichen Auskünfte bei Grundbuchämtern, Notaren und
anderen Beteiligten einzuholen.
Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung des Unternehmens AckerImmobilien. Die Abdingung und Nichtigkeit einzelner
Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Königs Wusterhausen.
Stand 2013.

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